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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18 B ER RG   

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https://dejure.org/2018,36105
LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18 B ER RG (https://dejure.org/2018,36105)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.09.2018 - L 9 KR 280/18 B ER RG (https://dejure.org/2018,36105)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. September 2018 - L 9 KR 280/18 B ER RG (https://dejure.org/2018,36105)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin [VerfGH], Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin [VerfGH], Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BGH, 22.10.2015 - VI ZR 25/14

    Zulässigkeit eine in der Zivilprozessordnung nicht vorgesehenen Durchbrechung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18
    Danach wäre neben der Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG eine im Sozialgerichtsgesetz nicht vorgesehene Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung entweder schlechthin (so z.B. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14 - BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - RdNr. 2 m.w.N. juris) oder jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig, wenn die Gegenvorstellung die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 5 B 9.15 - juris RdNr. 8 m.w.N.), wie dies hier der Fall ist.
  • BVerwG, 21.01.2015 - 5 B 9.15

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs i.R.e. Anhörungsrüge

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18
    Danach wäre neben der Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG eine im Sozialgerichtsgesetz nicht vorgesehene Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung entweder schlechthin (so z.B. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14 - BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - RdNr. 2 m.w.N. juris) oder jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig, wenn die Gegenvorstellung die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 5 B 9.15 - juris RdNr. 8 m.w.N.), wie dies hier der Fall ist.
  • BVerwG, 25.08.2014 - 5 B 24.14

    Einlegung der Beschwerde durch einen vertretungsberechtigten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18
    Danach wäre neben der Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG eine im Sozialgerichtsgesetz nicht vorgesehene Durchbrechung der materiellen Rechtskraft im Wege einer Gegenvorstellung entweder schlechthin (so z.B. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - VI ZR 25/14 - BVerwG, Beschluss vom 25. August 2014 - 5 B 24.14 - RdNr. 2 m.w.N. juris) oder jedenfalls dann nicht statthaft und unzulässig, wenn die Gegenvorstellung die gleiche Zielrichtung wie die Anhörungsrüge verfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 5 B 9.15 - juris RdNr. 8 m.w.N.), wie dies hier der Fall ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.02.2011 - L 9 KR 362/10

    Durchbrechung der Rechtskraft eines sozialgerichtlichen Beschlusses

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18
    Es spricht viel dafür, dass die gesetzlich nicht geregelte Gegenvorstellung gegen ein Urteil oder einen Beschluss, die in materielle Rechtskraft erwachsen sind, wie dies auch bei Beschlüssen in vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Fall ist (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. Februar 2011 - L 9 KR 362/10 B ER -, juris; Wehrhahn in Breitkreuz/Fichte, SGG, Kommentar, 2. Aufl. § 86b RdNr. 99), jedenfalls neben einer zugleich erhobenen Anhörungsrüge unstatthaft ist.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148, 164; 87, 48, 65).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin [VerfGH], Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18
    Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns führt zu dem Gebot, dem Rechtsuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen (vgl. BVerfGE 49, 148, 164; 87, 48, 65).
  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - L 9 KR 280/18
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin [VerfGH], Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

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